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Japans Weg zum Dreimächtepakt



Vom Antikomintern-Abkommen bis zum Dreimächtepakt

Am 25. November 1936 wurde in Berlin zwischen dem deutschen Botschafter v. Ribbentrop und dem japanischen Botschafter Muschakoji das deutsch-japanische Antikomintern-Abkommen unterzeichnet.
Die beiden vertragschließenden Staaten richteten an alle Länder die Aufforderung, diesem Abkommen beizutreten.
Dieses Abkommen ging von dem Gedanken aus, daß das Ziel der Kommunistischen Internationale die Zersetzung und Vergewaltigung der bestehenden Staaten sei, daß durch die kommunistische Einmischung in die inneren Verhältnisse anderer Staaten nicht nur deren Innenleben, sondern auch der Weltfriede bedroht werde und daß daher eine gemeinsame Abwehr am Platze sein sollte.
Infolgedessen kamen Deutschland und Japan überein, sich gegenseitig über die Tätigkeit der Kommunistischen Internationale zu unterrichten, über die notwendigen Abwehrmaßnahmen zu beraten und diese in enger Zusammenarbeit durchzuführen.  Darüber hinaus wollten sie dritte Staaten, die in gleicher Weise gefährdet seien, zur Mitarbeit und gegebenfalls zum Beitritt einladen.  In einem Zusatzprotokoll wurde dann noch die Einsetzung eines gemeinsamen Ständigen Ausschusses vereinbart, und es wurde ausgesprochen, daß die Behörden beider Parteien im Rahmen der geltenden Gesetze Maßnahmen gegen diejenigen ergreifen würden, die sich im Inlande oder Auslande mittelbar oder unmittelbar im Dienste der Kommunistischen Internationale betätigten oder deren Zersetzungsarbeit Vorschub leisteten.
Es handelte sich hier um eine Vereinbarung eigener Art, die in keine der bisher bekannten Vetragsgruppen eingereiht werden konnte.  Selbstverständlich trug sie politischen Charakter.  Aber das war nicht im üblichen Sinne der Fall, da sie sich nicht gegen Gefahren richtete, die von einem andern Staate drohten, sondern als Gegner eine außerstaatliche Organisation, nämlich die Kommunistische Internationale, ins Auge faßte.  Man konnte von einem ideologischen Bündnis gegen einen geistigen Gegner - soweit der Bolschewismus als solcher bezeichnet werden darf - sprechen.   Aber gleichviel welche  Ausdrucksweise man wählt, die Tatsache ist unbestreitbar, daß es sich hier um eine vollkommen neue Erscheinung handelte, die unter politischen wie völkerrechtlichen Gesichtspunkten gleich beachtlich war.
Neu war sie auch insofern, als die getroffenen Vereinbarungen sich in erster Linie innerhalb des eigenen Gebiets der Parteien auswirken sollten, nämlich in der Bekämpfung der kommunistischen Propaganda, soweit sie sich auf diesem Gebiet bemerkbar machen würde.


Der Abschluß des deutsch-japanischen Antikomintern-Abkommens Botschafter
von Ribbentrop und den japanischen Botschafter in Berlin, Muschakoji, in Berlin

am 25. November 1936.


Die Stellungnahme der internationalen Presse zur bolschewistischen Gefahr war, daß sie nach der Bekanntgabe dieses Abkommens die Behauptung aufstellte, daß es sich um eine Tarnung handle, da der Vertrag die Kommunistische Internationale nenne, in Wirklichkeit aber die Sowjetunion meine.  Zugleich erging sie sich in beweglichen Klagen darüber, daß auf solche Weise die Spaltung der Staatenwelt in feindliche ideologische Gruppen besiegelt werde, und Mr. Eden hielt es für richtig, sich am 30. November 1936 im englischen Unterhause im gleichen Sinne zu äußern und diese Spaltung als verwerflich zu bezeichnen.  Es blieb jedoch unverständlich, weshalb eine Gruppenbildung auf Grund gemeinsamer politischer und wirtschaftlicher Interessen zulässig, auf Grund ideologischer Gemeinsamkeit hingegen unstatthaft sein sollte. 
Von einer Tarnung konnte nicht die Rede sein.  Tatsächlich richtete sich der Vertrag nicht gegen die Sowjetunion als Staat.
Gegenstand der Abwehr war nur die kommunistische Propaganda, die über die staatlichen Grenzen hinausgriff, eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten fremder Länder darstellte und somit rechtswidrig war.


Titelblatt einer in englischer Sprache erscheinenden japanischen Zeitung vom 21. März 1937
 zum deutsch-japanischen Antikomintern-Abkommen.


Rund ein Jahr später war Italien dem deutsch-japanischen Abkommen beigetreten. 
Damit war eine gemeinsame Front der drei autoritären Großmächte geschaffen, die zwar eine Zusammenarbeit nur auf dem einen Gebiet der Abwehr des Kommunismus zum Ziele hatte, die aber zugleich mit psychologischer Notwendigkeit ein allgemeines freundschaftliches Verhältnis zwischen ihnen begründete und förderte.  So lag es denn nur im Zuge der auf diese Weise eingeleiteten Entwicklung, daß Deutschland am 25. November 1938 als dem zweiten Jahrestage des gegen die Kommunistische Internationale gerichteten Abkommens, mit Italien und mit Japan ein Kulturabkommen schloß.  In diesem wurde nicht weniger als in jenem zum Ausdruck gebracht, daß Bande der Freundschaft und des gegenseitigen Vertrauens beide Länder bereits verknüpften und daß diese Bande nun durch Vertiefung der kulturellen Beziehungen und des gegenseitigen Verständnisses gefestigt werden sollten.  Demgemäß wurde vereinbart, daß die Parteien ihre Beziehungen in Wissenschaft und Kunst, Musik und Literatur, Film und Funk, Jugendbewegung und Sport planmäßig fördern wollten.


Eine Abordnung der Hitler-Jugend auf dem Marsch
zur Kranzniederlegung in Tokio im September 1938.



Trotzdem fehlte dem Antikomintern-Abkommen der Charakter eines Bündnisses.
Dazu kam es erst im Mai 1939 zwischen Deutschland und Italien.
Japan stand in dieser Beziehung zunächst noch abseits.  Es gab aber japanische Kreise, die einem engeren Zusammengehen mit der Achse das Wort redeten.
Ein besonderer Befürworter war der japanische Botschafter in Berlin, Generalleutnant Oshima, der in Botschafter Shiratori in Rom einen gleichgesinnten Partner seiner Gedankengänge fand.
Am 20. Januar 1939 fand in Paris eine Konferenz japanischer Botschafter statt, um über die Möglichkeit der Umwandlung des Antikomintern-Abkommens von 1936 in einer Militärallianz zu beraten.  Teilnehmer an der Konferenz waren die Botschafter in Paris, London, Berlin, Brüssel und Warschau und der Gesandte in Bern.  Daß sie in vollem Einverständnis mit ihrer Regierung handelten, ergab sich daraus, daß Außenminister Arita am 21. Januar 1939 im Abgeordnetenhaus in Tokio erklärte, je mehr das Antikomintern-Abkommen mit Deutschland und Italien ausgedehnt würde, um so mehr würde es eine Garantie für den Weltfrieden sein.  Anfang August 1939 trafen sich Oshima und Shiratori in der historischen Villa d'Este am Comer-See, wo im Mai Reichsaußenminister v. Ribbentrop mit dem italienischen Außenminister Graf Ciano zum Abschluß des deutsch-italienischen Militärbündnisses zusammengekommen war, um erneut der Zweckmäßigkeit eines engen Anschlusses Japans an die Achse zu prüfen. 
Am 9. August 1939 war Shiratori wieder in Rom zurück und gab dort eine Erklärung ab, die in der internationalen Presse erschien. 
Er sagte: "Japans Entschluß, sich der Militärallianz der Achse anzuschließen, hat nichts mit der Lage in Tientsin (chinesisch-japanischer Krieg) oder mit englisch-japanischen Verhandlungen in Tokio zu tun.  Er hat auch nichts mit der Kündigung des Handelsvertrages mit Japan durch die Vereinigten Staaten zu tun.  Noch weiter!  Japans Entschluß bezüglich einer europäischen Militärallianz hat auch nichts mit den Verhandlungen zwischen England, Frankreich und Sowjetrußland zu tun.  Unsere Entschlüsse waren gefaßt, bevor eins dieser Ereignisse eintrat.  Meine Unterhaltungen mit unserem Botschafter in Berlin (Oshima) befaßten sich mit dem Entwurf, dessen Aufstellung seit einiger Zeit beschlossene Sache war.  Vor einiger Zeit wurde gesagt, Japan habe seine Absicht fallen lassen, dem Bündnis beizutreten.  Dem ist nicht so.  Es dauert einige Zeit, wenn über Verträge verhandelt wird.  Wir hatten bei diesen Verhandlungen die letzten Einzelheiten auszuarbeiten, die alle, die es betrifft, befriedigt.  Nach meiner Unterhaltung in Cernobbio mit Herrn Oshima habe ich der italienischen Presse erklärt, daß in Japan kein Mensch über das Ergebnis unserer Entscheidung im unklaren sei.  Ich kam nicht auf den Gedanken, damit ein Geheimnis zu verraten, denn jedermann in Japan wußte davon.  Ich habe mich gewundert, zu sehen, wie die Zeitungen, besonders in Amerika, diese Tatsache aufgebauscht haben, da ein Bündnis zwischen Japan und der Achse der natürliche Lauf der Dinge ist.  In der Tat!  Das Bündnis war schon vor mehreren Monaten beschlossene Sache.  Es waren nur noch Einzelheiten zu regeln."

Inzwischen hatten die Militärführer in Japan ihre Anstrengungen verstärkt, die Regierung zum Militärbündnis mit der Achse zu bringen.  Im Kabinett waren die Meinungen jedoch geteilt.  Lediglich Kriegsminister Itagaki trat voll und ganz für das Militärbündnis ein.  Das Kabinett hatte sich schon im Juni 1939 dahin entschieden, nichts zu unternehmen.  Trotzdem verschwand das Thema nicht von der Tagesordnung der Kabinettsitzungen.  Allerdings wurde nur das innere Kabinett, bestehend aus dem Ministerpräsidenten, Außenminister, Finanzminister, Kriegs- und Marineminister, mit der Angelegenheit befaßt. 
Am 16. August 1939 hielt der Kriegsminister dem Tenno Vortrag und hatte danach eine lange Unterredung mit dem ersten Flügeladjutanten des Kaisers, General Hata, dem späteren Kriegsminister.

Deutschlands Paktabschluß mit Sowjetrußland am 23. August 1939 schlug wie ein Blitz in Japan ein.  Das Kabinett Hiranuma trat zurück und Botschafter Oshima wurde abberufen, nachdem er vorher im Auftrag seiner Regierung einen formellen Protest gegen den Pakt mit Sowjetrußland der deutschen Regierung überreicht hatte, weil man in Tokio der Meinung war, daß Deutschlands Vorgehen dem Geist des Antikomintern-Abkommens von 1936 widerspreche.
Man war in seiner Bestürzung in Tokio etwas voreilig mit seinen Entschlüssen gewesen, was daran gelegen haben mag, daß nicht der volle Wortlaut des Paktes mit Moskau abgewartet wurde, ehe man sich äußerte.  Wie hätte sonst der Sprecher des Auswärtigen Amtes die Ansicht formulieren können, daß es noch nicht klar sei, ob der Pakt mit Moskau Sowjetrußland freie Hand gegenüber Japan verleihe.  Er fügte sogar hinzu, daß es ganz natürlich wäre, den Pakt in diesem Sinne auszulegen.  Die Presse überschlug sich zum Teil und sprach ernsthaft davon, Japan möge die traditionelle Politik mit England wieder aufnehmen.
Es hat einige Zeit gedauert, bis sich die Erregung legte.  Das war der Fall, als sich zeigte, daß der deutsch-russische Pakt sogar Japan Nutzen und Erleichterung bei seiner Kriegsführung in China brachte.

Mit dem 7. Juli 1940 nahte der dritte Jahrestag des Ausbruches des chinesisch-japanisches Krieges.
Das Kabinett des Ministerpräsidenten Admirals Yonai hatte abgewirtschaftet.  Die Wahl des Tenno fiel nach der Empfehlung durch den hochbetagten Fürsten Saionji wiederum auf Fürst Fumimaro Konoye, der am 17.Juli 1940 mit der Neubildung betraut wurde und am 22. Juli 1940 sein Kabinett beisammen hatte.  Außenminister wurde Yosuke Matsuoka, der frühere Präsident der Südmandschurischen Eisenbahn, der im Februar 1933 die japanische Delegation in Genf geführt hatte, als Japan den Völkerbund verließ.  Kriegsminister wurde General Tojo, Marineminister wie bisher Admiral Yoshida, der aber bald wegen Krankheit ausschied und durch Admiral Oikawwa ersetzt wurde. 
In Japan erwartete man große Dinge von dem zweiten Konyoe-Kabinett.  Man sah nicht nur in Konyoe, sondern auch in seinem Außenminister die starken Männer, die man schon immer herbeigesehnt hatte.  Konyoe verwirklichte sofort seine Lieblingsidee, Japan nach japanischen Anschauungen zu einem autoritären Staat zu machen.  Die Parteien hatten sich schon vor seinem Amtsantritt aufgelöst, um einer Einheitspartei den Weg zu bahnen.  Nun ging Konyoe an die Organisation der neuen nationalen Struktur Japans, deren Vorsitz er selbst übernahm.  Die Organisation erhielt den Namen "Bewegung für die Unterstützung der Kaiserlichen Herrschaft".  Am 17. September 1940 konnte der zunächst eingesetzte vorbereitende Ausschuß seine Arbeit als beendet erklären.  Die Organisation begann zu arbeiten. 
Neben dieser umgestaltenden inneren Reform des japanischen nationalen Lebens kam auch frischer Wind in die Führung der außenpolitischen Geschäfte.  Als äußeres Zeichen nahm der Außenminister eine Reinigung des diplomatischen Dienstes in einem Ausmaße vor, wie sie Japan bisher in seiner Geschichte nicht kannte.  Botschafter, Gesandte, Botschaftsräte und Generalkonsuln wurden in großer Zahl von ihren Posten zurückgezogen.  Außenminister Matsuoka sagte eine ganz neue Form der internationalen Beziehungen an.  Nicht wie bisher sollte die Freundschaft mit allen Mächten gesucht werden, sondern nur mit denjenigen, die Verständnis für Japans nationale Ziele aufbrächten.  "Japan wird sich nicht mehr anbiedern", lautete seine Parole.  Es war unschwer zu erraten, auf welche Mächte diese Worte gemünzt waren.  In der Tat war Japans Außenpolitik vordem vielfach als schwankend angesehen worden und war es wohl auch, weil man mit allen gut Freund sein wollte.

Im japanischen Volk war der Boden für die kommenden Ereignisse schon vorbereitet worden.  Am 12. August hatte im Hibiya-Park, im Herzen Tokios, eine von mehreren Tausend Personen besuchte englandfeindliche Kundgebung stattgefunden, bei der die Stärkung der Achse Tokio-Rom-Berlin betont wurde.  Entschließungen wurden gefaßt und an die japanische Regierung und die Botschafter von Deutschland und Italien geleitet.  In der Adresse an die Botschafter gelobte die Versammlung, Englands Macht durch eine Stärkung der Achse Rom-Berlin-Tokio zu vernichten und mit Deutschland und Italien bei der Aufrichtung einer neuen Weltordnung mitzuwirken.  Ähnliche Versammlungen fanden in Hamamatsu, Nagoya, Nara, Wakayama, Takamatsu, Kochi, Marugame und Nagasaki statt.
Am 20. September 1940 fand dann eine dreistündige Konferenz im kaiserlichen Palast in Tokio statt, aus der man mit Recht schließen kann, daß dort die letzten Beschlüsse zum Paktabschluß mit Deutschland und Italien gefaßt worden sind.


Die feierliche Verkündung des Dreimächte-Paktes in Berlin am 27. September 1940.


So kam der 27. September 1940 heran und damit der Tag der Unterzeichnung des Dreimächtepaktes in Berlin in der Reichskanzlei durch Reichsaußenminister v. Ribbentrop, Außenminister Graf Ciano und Botschafter Kurusu.  Der Pakt hatte folgenden Wortlaut:

"Die Regierungen von Deutschland, Italien und Japan sehen es als eine Voraussetzung für einen dauerhaften Frieden an, daß jede Nation der Welt, den ihr gebührenden Raum erhält.  Sie haben deshalb beschlossen, bei ihren Bestrebungen im großasiatischen Raum und in den europäischen Gebieten Seite an Seite zu stehen und zusammenzuarbeiten, wobei es ihr vornehmstes Ziel ist, eine neue Ordnung der Dinge zu schaffen und aufrechtzuerhalten, die geeignet ist, Gedeihen und Wohlfahrt der dortigen Völker zu fördern.
Art. 1. Japan anerkennt und respektiert die Führung Deutschlands und Italiens bei der Schaffung einer neuen Ordnung in Europa.
Art. 2. Deutschland und Italien anerkennen und respektieren die Führung Japans bei der Schaffung einer neuen Ordnung im großasiatischen Raum.
Art. 3. Deutschland, Italien und Japan kommen überein, bei ihren Bemühungen auf der vorstehend angegebenen Grundlage zusammenzuarbeiten.  Sie übernehmen ferner die Verpflichtung, sich mit allen politischen, wirtschaftlichen und militärischen Mitteln gegenseitig zu unterstützen, falls einer der drei vertragschließenden Teile von einer Macht angegriffen wird, die gegenwärtig nicht in den europäischen oder in den chinesisch-japanischen Konflikt verwickelt ist.
Art. 4. Um den gegenwärtigen Pakt zur Durchführung zu bringen, werden unverzüglich gemeinsame technische Kommissionen zusammentreten, deren Mitglieder von den Regierungen Deutschlands, Italiens und Japans zu ernennen sind.
Art. 5. Deutschland, Italien und Japan erklären, daß die vorstehenden Abmachungen in keiner Weise den politischen Status berühren, der gegenwärtig zwischen jedem der drei vertragsschließenden Teile und Sowjet-Rußland besteht.
Art. 6. Der gegenwärtige Pakt soll sofort mit der Unterzeichnung in Kraft treten und 10 Jahre, gerechnet vom Tage seines Inkrafttretens an, in Geltung bleiben.

Rechzeitig vor Ablauf dieser Frist werden die Hohen vertragschließenden Teile, falls einer von ihnen darum ersucht, in Verhandlungen über seine Erneuerung eintreten.
Zu Urkund dessen haben die Unterzeichneten, von ihren Regierungen gehörig bevollmächtigt, diesen Pakt unterzeichnet und mit ihren Siegeln versehen.
Ausgefertigt in dreifacher Urschrift in Berlin am 27. September 1940 - im XVII. Jahr der Faschistischen Aera - entsprechend dem 27. Tage des 9. Monats des 15. Jahres Syowa."


Die engsten Beziehungen, die Staaten miteinander eingehen konnten, waren mit diesem Pakt hergestellt.  Es war ein regelrechtes Militärbündnis, das den Erfordernissen der Zeit, wie sie die drei Staaten schon immer verstanden wissen wollten, entsprach, indem zum erstenmal in der Geschichte der Raum als Grundlage genommen wurde. 
Warum ist Japan dem Pakt mit Deutschland und Italien bereitwillig beigetreten?
Eine amtliche Erklärung der japanischen Regierung zum Paktabschluß hatte die Beweggründe deutlich herausgestellt. 
Danach wurde das Bestreben gewisser Staaten, den Aufbau der neuen Ordnung in Ostasien zu stören, immer besorgniserregender.  Japan suchte daher die Verbindung mit gleichgesinnten Nationen, die es in Deutschland und Italien fand.  Neuordnung in Europa und Neuordnung in Ostasien, das brachte die drei Paktmächte zueinander.


WFG-Schriftleitung