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Japans Weg zum
Dreimächtepakt |
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Vom Antikomintern-Abkommen bis zum Dreimächtepakt Am 25. November 1936 wurde in
Berlin zwischen dem
deutschen Botschafter v. Ribbentrop und dem japanischen Botschafter
Muschakoji das deutsch-japanische Antikomintern-Abkommen unterzeichnet.
Die beiden vertragschließenden Staaten richteten an alle Länder die Aufforderung, diesem Abkommen beizutreten. Dieses Abkommen ging von dem Gedanken aus, daß das Ziel der Kommunistischen Internationale die Zersetzung und Vergewaltigung der bestehenden Staaten sei, daß durch die kommunistische Einmischung in die inneren Verhältnisse anderer Staaten nicht nur deren Innenleben, sondern auch der Weltfriede bedroht werde und daß daher eine gemeinsame Abwehr am Platze sein sollte. Infolgedessen kamen Deutschland und Japan überein, sich gegenseitig über die Tätigkeit der Kommunistischen Internationale zu unterrichten, über die notwendigen Abwehrmaßnahmen zu beraten und diese in enger Zusammenarbeit durchzuführen. Darüber hinaus wollten sie dritte Staaten, die in gleicher Weise gefährdet seien, zur Mitarbeit und gegebenfalls zum Beitritt einladen. In einem Zusatzprotokoll wurde dann noch die Einsetzung eines gemeinsamen Ständigen Ausschusses vereinbart, und es wurde ausgesprochen, daß die Behörden beider Parteien im Rahmen der geltenden Gesetze Maßnahmen gegen diejenigen ergreifen würden, die sich im Inlande oder Auslande mittelbar oder unmittelbar im Dienste der Kommunistischen Internationale betätigten oder deren Zersetzungsarbeit Vorschub leisteten. Es handelte sich hier um eine Vereinbarung eigener Art, die in keine der bisher bekannten Vetragsgruppen eingereiht werden konnte. Selbstverständlich trug sie politischen Charakter. Aber das war nicht im üblichen Sinne der Fall, da sie sich nicht gegen Gefahren richtete, die von einem andern Staate drohten, sondern als Gegner eine außerstaatliche Organisation, nämlich die Kommunistische Internationale, ins Auge faßte. Man konnte von einem ideologischen Bündnis gegen einen geistigen Gegner - soweit der Bolschewismus als solcher bezeichnet werden darf - sprechen. Aber gleichviel welche Ausdrucksweise man wählt, die Tatsache ist unbestreitbar, daß es sich hier um eine vollkommen neue Erscheinung handelte, die unter politischen wie völkerrechtlichen Gesichtspunkten gleich beachtlich war. Neu war sie auch insofern, als die getroffenen Vereinbarungen sich in erster Linie innerhalb des eigenen Gebiets der Parteien auswirken sollten, nämlich in der Bekämpfung der kommunistischen Propaganda, soweit sie sich auf diesem Gebiet bemerkbar machen würde. ![]() Der Abschluß des deutsch-japanischen
Antikomintern-Abkommens Botschafter
von Ribbentrop und den japanischen Botschafter in Berlin, Muschakoji, in Berlin am 25. November 1936. Die Stellungnahme der
internationalen Presse zur bolschewistischen Gefahr war, daß
sie nach der Bekanntgabe dieses Abkommens die Behauptung aufstellte,
daß es sich um eine Tarnung handle, da der Vertrag die
Kommunistische Internationale nenne, in Wirklichkeit aber die
Sowjetunion meine. Zugleich erging sie sich in beweglichen Klagen
darüber, daß auf solche Weise die Spaltung der Staatenwelt
in feindliche ideologische Gruppen besiegelt werde, und Mr. Eden hielt
es für richtig, sich am 30. November 1936 im englischen Unterhause
im
gleichen Sinne zu äußern und diese Spaltung als verwerflich
zu bezeichnen. Es blieb jedoch unverständlich, weshalb eine
Gruppenbildung auf Grund gemeinsamer politischer und wirtschaftlicher
Interessen zulässig, auf Grund ideologischer Gemeinsamkeit
hingegen unstatthaft sein sollte.
Von einer Tarnung konnte nicht die Rede sein. Tatsächlich richtete sich der Vertrag nicht gegen die Sowjetunion als Staat. Gegenstand der Abwehr war nur die kommunistische Propaganda, die über die staatlichen Grenzen hinausgriff, eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten fremder Länder darstellte und somit rechtswidrig war. ![]() Titelblatt
einer in englischer Sprache erscheinenden japanischen Zeitung vom 21.
März 1937
zum deutsch-japanischen Antikomintern-Abkommen. Rund ein Jahr später war
Italien dem deutsch-japanischen Abkommen
beigetreten.
Damit war eine gemeinsame Front der drei autoritären Großmächte geschaffen, die zwar eine Zusammenarbeit nur auf dem einen Gebiet der Abwehr des Kommunismus zum Ziele hatte, die aber zugleich mit psychologischer Notwendigkeit ein allgemeines freundschaftliches Verhältnis zwischen ihnen begründete und förderte. So lag es denn nur im Zuge der auf diese Weise eingeleiteten Entwicklung, daß Deutschland am 25. November 1938 als dem zweiten Jahrestage des gegen die Kommunistische Internationale gerichteten Abkommens, mit Italien und mit Japan ein Kulturabkommen schloß. In diesem wurde nicht weniger als in jenem zum Ausdruck gebracht, daß Bande der Freundschaft und des gegenseitigen Vertrauens beide Länder bereits verknüpften und daß diese Bande nun durch Vertiefung der kulturellen Beziehungen und des gegenseitigen Verständnisses gefestigt werden sollten. Demgemäß wurde vereinbart, daß die Parteien ihre Beziehungen in Wissenschaft und Kunst, Musik und Literatur, Film und Funk, Jugendbewegung und Sport planmäßig fördern wollten. ![]() Eine Abordnung der Hitler-Jugend auf dem
Marsch
zur Kranzniederlegung in Tokio im September 1938. Trotzdem fehlte dem
Antikomintern-Abkommen der Charakter eines
Bündnisses.
Dazu kam es erst im Mai 1939 zwischen Deutschland und Italien. Japan stand in dieser Beziehung zunächst noch abseits. Es gab aber japanische Kreise, die einem engeren Zusammengehen mit der Achse das Wort redeten. Ein besonderer Befürworter war der japanische Botschafter in Berlin, Generalleutnant Oshima, der in Botschafter Shiratori in Rom einen gleichgesinnten Partner seiner Gedankengänge fand. Am 20. Januar 1939 fand in Paris eine Konferenz japanischer Botschafter statt, um über die Möglichkeit der Umwandlung des Antikomintern-Abkommens von 1936 in einer Militärallianz zu beraten. Teilnehmer an der Konferenz waren die Botschafter in Paris, London, Berlin, Brüssel und Warschau und der Gesandte in Bern. Daß sie in vollem Einverständnis mit ihrer Regierung handelten, ergab sich daraus, daß Außenminister Arita am 21. Januar 1939 im Abgeordnetenhaus in Tokio erklärte, je mehr das Antikomintern-Abkommen mit Deutschland und Italien ausgedehnt würde, um so mehr würde es eine Garantie für den Weltfrieden sein. Anfang August 1939 trafen sich Oshima und Shiratori in der historischen Villa d'Este am Comer-See, wo im Mai Reichsaußenminister v. Ribbentrop mit dem italienischen Außenminister Graf Ciano zum Abschluß des deutsch-italienischen Militärbündnisses zusammengekommen war, um erneut der Zweckmäßigkeit eines engen Anschlusses Japans an die Achse zu prüfen. Am 9. August 1939 war Shiratori wieder in Rom zurück und gab dort eine Erklärung ab, die in der internationalen Presse erschien. Er sagte: "Japans
Entschluß, sich der Militärallianz der Achse
anzuschließen, hat nichts mit der Lage in Tientsin
(chinesisch-japanischer Krieg) oder mit englisch-japanischen
Verhandlungen in Tokio zu tun. Er hat auch nichts mit der
Kündigung des Handelsvertrages mit Japan durch die Vereinigten
Staaten zu tun. Noch weiter! Japans Entschluß
bezüglich einer europäischen Militärallianz hat auch
nichts mit den Verhandlungen zwischen England, Frankreich und
Sowjetrußland zu tun. Unsere Entschlüsse waren
gefaßt, bevor eins dieser Ereignisse eintrat. Meine
Unterhaltungen mit unserem Botschafter in Berlin (Oshima)
befaßten sich mit dem Entwurf, dessen Aufstellung seit einiger
Zeit beschlossene Sache war. Vor einiger Zeit wurde gesagt, Japan
habe seine Absicht fallen lassen, dem Bündnis beizutreten.
Dem ist nicht so. Es dauert einige Zeit, wenn über
Verträge verhandelt wird. Wir hatten bei diesen
Verhandlungen die letzten Einzelheiten auszuarbeiten, die alle, die es
betrifft, befriedigt. Nach meiner Unterhaltung in Cernobbio mit
Herrn Oshima habe ich der italienischen Presse erklärt, daß
in Japan kein Mensch über das Ergebnis unserer Entscheidung im
unklaren sei. Ich kam nicht auf den Gedanken, damit ein Geheimnis
zu verraten, denn jedermann in Japan wußte davon. Ich habe
mich gewundert, zu sehen, wie die Zeitungen, besonders in Amerika,
diese Tatsache aufgebauscht haben, da ein Bündnis zwischen Japan
und der Achse der natürliche Lauf der Dinge ist. In der
Tat! Das Bündnis war schon vor mehreren Monaten beschlossene
Sache. Es waren nur noch Einzelheiten zu regeln."
Inzwischen hatten die
Militärführer in Japan ihre
Anstrengungen verstärkt, die Regierung zum
Militärbündnis mit der Achse zu bringen. Im Kabinett
waren die Meinungen jedoch geteilt. Lediglich Kriegsminister
Itagaki trat voll und ganz für das Militärbündnis
ein. Das Kabinett hatte sich schon im Juni 1939 dahin
entschieden, nichts zu unternehmen. Trotzdem verschwand das Thema
nicht von der Tagesordnung der Kabinettsitzungen. Allerdings
wurde nur das innere Kabinett, bestehend aus dem
Ministerpräsidenten, Außenminister, Finanzminister, Kriegs-
und Marineminister, mit der Angelegenheit befaßt.
Am 16. August 1939 hielt der Kriegsminister dem Tenno Vortrag und hatte danach eine lange Unterredung mit dem ersten Flügeladjutanten des Kaisers, General Hata, dem späteren Kriegsminister. Deutschlands Paktabschluß
mit Sowjetrußland am 23. August
1939 schlug wie ein Blitz in Japan ein. Das Kabinett Hiranuma
trat zurück und Botschafter Oshima wurde abberufen, nachdem er
vorher im Auftrag seiner Regierung einen formellen Protest gegen den
Pakt mit Sowjetrußland der deutschen Regierung überreicht
hatte, weil man in Tokio der Meinung war, daß Deutschlands
Vorgehen dem Geist des Antikomintern-Abkommens von 1936 widerspreche.
Man war in seiner Bestürzung in Tokio etwas voreilig mit seinen Entschlüssen gewesen, was daran gelegen haben mag, daß nicht der volle Wortlaut des Paktes mit Moskau abgewartet wurde, ehe man sich äußerte. Wie hätte sonst der Sprecher des Auswärtigen Amtes die Ansicht formulieren können, daß es noch nicht klar sei, ob der Pakt mit Moskau Sowjetrußland freie Hand gegenüber Japan verleihe. Er fügte sogar hinzu, daß es ganz natürlich wäre, den Pakt in diesem Sinne auszulegen. Die Presse überschlug sich zum Teil und sprach ernsthaft davon, Japan möge die traditionelle Politik mit England wieder aufnehmen. Es hat einige Zeit gedauert, bis sich die Erregung legte. Das war der Fall, als sich zeigte, daß der deutsch-russische Pakt sogar Japan Nutzen und Erleichterung bei seiner Kriegsführung in China brachte. Mit dem 7. Juli 1940 nahte der
dritte Jahrestag des Ausbruches des
chinesisch-japanisches Krieges.
Das Kabinett des Ministerpräsidenten Admirals Yonai hatte abgewirtschaftet. Die Wahl des Tenno fiel nach der Empfehlung durch den hochbetagten Fürsten Saionji wiederum auf Fürst Fumimaro Konoye, der am 17.Juli 1940 mit der Neubildung betraut wurde und am 22. Juli 1940 sein Kabinett beisammen hatte. Außenminister wurde Yosuke Matsuoka, der frühere Präsident der Südmandschurischen Eisenbahn, der im Februar 1933 die japanische Delegation in Genf geführt hatte, als Japan den Völkerbund verließ. Kriegsminister wurde General Tojo, Marineminister wie bisher Admiral Yoshida, der aber bald wegen Krankheit ausschied und durch Admiral Oikawwa ersetzt wurde. In Japan erwartete man große Dinge von dem zweiten Konyoe-Kabinett. Man sah nicht nur in Konyoe, sondern auch in seinem Außenminister die starken Männer, die man schon immer herbeigesehnt hatte. Konyoe verwirklichte sofort seine Lieblingsidee, Japan nach japanischen Anschauungen zu einem autoritären Staat zu machen. Die Parteien hatten sich schon vor seinem Amtsantritt aufgelöst, um einer Einheitspartei den Weg zu bahnen. Nun ging Konyoe an die Organisation der neuen nationalen Struktur Japans, deren Vorsitz er selbst übernahm. Die Organisation erhielt den Namen "Bewegung für die Unterstützung der Kaiserlichen Herrschaft". Am 17. September 1940 konnte der zunächst eingesetzte vorbereitende Ausschuß seine Arbeit als beendet erklären. Die Organisation begann zu arbeiten. Neben dieser umgestaltenden inneren Reform des japanischen nationalen Lebens kam auch frischer Wind in die Führung der außenpolitischen Geschäfte. Als äußeres Zeichen nahm der Außenminister eine Reinigung des diplomatischen Dienstes in einem Ausmaße vor, wie sie Japan bisher in seiner Geschichte nicht kannte. Botschafter, Gesandte, Botschaftsräte und Generalkonsuln wurden in großer Zahl von ihren Posten zurückgezogen. Außenminister Matsuoka sagte eine ganz neue Form der internationalen Beziehungen an. Nicht wie bisher sollte die Freundschaft mit allen Mächten gesucht werden, sondern nur mit denjenigen, die Verständnis für Japans nationale Ziele aufbrächten. "Japan wird sich nicht mehr anbiedern", lautete seine Parole. Es war unschwer zu erraten, auf welche Mächte diese Worte gemünzt waren. In der Tat war Japans Außenpolitik vordem vielfach als schwankend angesehen worden und war es wohl auch, weil man mit allen gut Freund sein wollte. Im japanischen Volk war der
Boden für die kommenden Ereignisse
schon vorbereitet worden. Am 12. August hatte im Hibiya-Park, im
Herzen Tokios, eine von mehreren Tausend Personen besuchte
englandfeindliche Kundgebung stattgefunden, bei der die Stärkung
der Achse Tokio-Rom-Berlin betont wurde. Entschließungen
wurden gefaßt und an die japanische Regierung und die Botschafter
von Deutschland und Italien geleitet. In der Adresse an die
Botschafter gelobte die Versammlung, Englands Macht durch eine
Stärkung der Achse Rom-Berlin-Tokio zu vernichten und mit
Deutschland und Italien bei der Aufrichtung einer neuen Weltordnung
mitzuwirken. Ähnliche Versammlungen fanden in Hamamatsu,
Nagoya, Nara, Wakayama, Takamatsu, Kochi, Marugame und Nagasaki statt.
Am 20. September 1940 fand dann eine dreistündige Konferenz im kaiserlichen Palast in Tokio statt, aus der man mit Recht schließen kann, daß dort die letzten Beschlüsse zum Paktabschluß mit Deutschland und Italien gefaßt worden sind. ![]() Die feierliche Verkündung des Dreimächte-Paktes in Berlin am 27. September 1940. So kam der 27. September 1940
heran und damit der Tag der
Unterzeichnung des Dreimächtepaktes in Berlin in der Reichskanzlei
durch Reichsaußenminister v. Ribbentrop, Außenminister Graf
Ciano und Botschafter Kurusu. Der Pakt hatte folgenden Wortlaut:
"Die Regierungen von
Deutschland, Italien und Japan sehen es als eine Voraussetzung für
einen dauerhaften Frieden an, daß jede Nation der Welt, den ihr
gebührenden Raum erhält. Sie haben deshalb beschlossen,
bei ihren Bestrebungen im großasiatischen Raum und in den
europäischen Gebieten Seite an Seite zu stehen und
zusammenzuarbeiten, wobei es ihr vornehmstes Ziel ist, eine neue
Ordnung der Dinge zu schaffen und aufrechtzuerhalten, die geeignet ist,
Gedeihen und Wohlfahrt der dortigen Völker zu fördern.
Art.
1. Japan anerkennt und
respektiert die Führung Deutschlands und Italiens bei der
Schaffung einer neuen Ordnung in Europa.
Art. 2. Deutschland und Italien anerkennen und respektieren die Führung Japans bei der Schaffung einer neuen Ordnung im großasiatischen Raum. Art. 3. Deutschland, Italien und Japan kommen überein, bei ihren Bemühungen auf der vorstehend angegebenen Grundlage zusammenzuarbeiten. Sie übernehmen ferner die Verpflichtung, sich mit allen politischen, wirtschaftlichen und militärischen Mitteln gegenseitig zu unterstützen, falls einer der drei vertragschließenden Teile von einer Macht angegriffen wird, die gegenwärtig nicht in den europäischen oder in den chinesisch-japanischen Konflikt verwickelt ist. Art. 4. Um den gegenwärtigen Pakt zur Durchführung zu bringen, werden unverzüglich gemeinsame technische Kommissionen zusammentreten, deren Mitglieder von den Regierungen Deutschlands, Italiens und Japans zu ernennen sind. Art. 5. Deutschland, Italien und Japan erklären, daß die vorstehenden Abmachungen in keiner Weise den politischen Status berühren, der gegenwärtig zwischen jedem der drei vertragsschließenden Teile und Sowjet-Rußland besteht. Art. 6. Der gegenwärtige Pakt soll sofort mit der Unterzeichnung in Kraft treten und 10 Jahre, gerechnet vom Tage seines Inkrafttretens an, in Geltung bleiben. Rechzeitig vor Ablauf dieser
Frist werden die Hohen vertragschließenden Teile, falls einer von
ihnen darum ersucht, in Verhandlungen über seine Erneuerung
eintreten.
Zu Urkund dessen haben die Unterzeichneten, von ihren Regierungen gehörig bevollmächtigt, diesen Pakt unterzeichnet und mit ihren Siegeln versehen. Ausgefertigt in dreifacher Urschrift in Berlin am 27. September 1940 - im XVII. Jahr der Faschistischen Aera - entsprechend dem 27. Tage des 9. Monats des 15. Jahres Syowa." Die engsten Beziehungen, die
Staaten miteinander eingehen
konnten, waren mit diesem Pakt hergestellt. Es war ein
regelrechtes Militärbündnis, das den Erfordernissen der Zeit,
wie sie die drei Staaten schon immer verstanden wissen wollten,
entsprach, indem zum erstenmal in der Geschichte der Raum als Grundlage
genommen wurde.
Warum ist Japan dem Pakt mit Deutschland und Italien bereitwillig beigetreten? Eine amtliche Erklärung der japanischen Regierung zum Paktabschluß hatte die Beweggründe deutlich herausgestellt. Danach wurde das Bestreben gewisser Staaten, den Aufbau der neuen Ordnung in Ostasien zu stören, immer besorgniserregender. Japan suchte daher die Verbindung mit gleichgesinnten Nationen, die es in Deutschland und Italien fand. Neuordnung in Europa und Neuordnung in Ostasien, das brachte die drei Paktmächte zueinander. WFG-Schriftleitung |
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